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Ein Unternehmen der STAWAG

Das neue H-Gas kommt. Wir machen Ihre Versorgung sicher.

Achtung: Betrüger unterwegs!

Aktuell sind Personen im Netzgebiet der Rhein-Sieg Netz mit betrügerischer Absicht unterwegs, die versuchen sich im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung Zutritt zu den Wohnungen unserer Kunden zu verschaffen.

Seien Sie wachsam und lassen Sie niemals fremden Menschen leichtfertig Zutritt zu Ihrer Wohnung! Alle in unserem Namen tätigen Personen können sich entsprechend ausweisen. Lassen Sie sich immer den Dienstausweis des Mitarbeiters zeigen. Sie erhalten von der Rhein-Sieg Netz nie unangekündigten Besuch. Bevor wir Sie besuchen, senden wir Ihnen einen Zutrittscode, den der Monteur ebenfalls auf Nachfrage nennen kann. Natürlich können Sie auch jederzeit bei uns anrufen, wir bestätigen Ihnen den Besuch gerne.

Außerdem sind gefälschte E-Mails zur Erdgasumstellung mit betrügerischer Absicht im Umlauf. Absender dieser Mails sind unterschiedlich benannt und können im Betreff eine Kundennummer enthalten oder eine thematische Aussage wie „Änderungen in Ihrer Straße“. Die Rhein-Sieg Netz warnt vor diesen E-Mails. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht.

Rhein-Sieg Netz informiert ihre Kunden ausschließlich mit einem ausführlichem Informationsschreiben per Post. Sie erhalten von der Rhein-Sieg Netz unaufgefordert keine E-Mails im Rahmen der Erdgasumstellung.

Haben Sie Fragen zur Erdgasumstellung, können Sie uns unter der Hotline 0800-664690-710 anrufen.


Warum wird aus L-Gas H-Gas?

Die rheinische Region wird wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar zu Neige.

Hierauf reagieren die deutsche Gaswirtschaft und damit die Rhein-Sieg-Netz schon heute. Im Sinne einer maximalen Versorgungssicherheit hat sich die Branche in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen vollständig auf das H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen.

In Teilen Niedersachsens sind die ersten Haushalte und Gewerbebetriebe bereits umgestellt. Ab Herbst 2018 werden auch wir schrittweise die Umstellung auf H-Gas in unserem Erdgasnetz vorbereiten. Insgesamt wird sich der Umstieg von L- auf H-Gas über viele Jahre hinweg bis 2030 erstrecken.

Was die Erdgasumstellung für Sie als Rhein-Sieg Netz-Kunde konkret bedeutet, haben wir Ihnen in diesem Web-Spezial zusammengestellt.

Das Wichtigste aber gleich vorweg:

  • Ihre Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert
  • Die Umrüstung organisieren und realisieren wir für Sie – und dies im Regelfall kostenlos
  • Auch Ihre laufenden Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das neue H-Gas nicht.

Wie läuft die Anpassung ab?

Der Weg zum neuen H-Gas
Im Wesentlichen geht es um den Austausch der Gasdüsen an allen Brennern der Gasgeräte. Dies übernehmen speziell ausgebildete Fachfirmen in unserem Auftrag. So ist ein reibungsloser Umstieg ohne Versorgungsunterbrechung garantiert. Zwei Mal kommen diese Fachfirmen hierfür zu Ihnen nach Hause:

  • Schritt 1: Der erste Besuch: Die Geräteerhebung

    Vor der Geräteanpassung ermittelt ein Monteur, welches Gerät bei Ihnen im Einsatz ist und wann es umgestellt werden muss.

    Der erste Besuch: Die Geräteerhebung
    Um aufzunehmen, was genau an Ihrem Gasbrenner, Ihrer Gastherme oder Ihrem Gasherd umzurüsten ist, wird im Vorfeld im Rahmen der Geräteerhebung der konkrete Umrüstungsbedarf erfasst. So stellen wir sicher, dass bei der späteren eigentlichen Geräteanpassung der Monteur alle notwendigen neuen Einbauteile und Werkzeuge dabei hat. Die Geräteerhebung hat zudem Einfluss auf Ihren persönlichen Anpassungstermin. Denn je nachdem, welche Geräte im Einsatz sind, können diese bereits vor dem Wechsel zum H-Gas umgerüstet werden. Andere müssen sehr zeitnah zur erstmaligen Einspeisung des neuen H-Gases (direkt davor oder danach) angepasst werden. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anpassung ist außerdem der Zustand Ihres Gasgerätes. Dieser wird im Rahmen der Geräteerhebung mit einer Abgasprüfung ermittelt. Einige wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte können sowohl mit L- als auch mit H-Gas betrieben werden. Bei diesen Geräten muss keine Anpassung vorgenommen werden. Ihren konkreten Erhebungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

  • Schritt 2: Der zweite Besuch: Die Geräteanpassung

    Zu dem in der Erhebung ermittelten Zeitpunkt wird das Gerät durch einen Monteur auf H-Gas angepasst.

    Der zweite Besuch: Die Geräteanpassung
    Bei einem zweiten Besuch werden dann die Geräte auf die energiereichere H-Gasqualität technisch angepasst. Dabei werden die Düsen und gegebenenfalls andere Einbauteile gewechselt oder Ihr Brenner auf das neue H-Gas eingestellt. Auch dieser Schritt wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Ihren konkreten Anpassungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

  • Schritt 3: Der dritte Besuch: Die Qualitätssicherung

    Der gesamte Prozess (Geräteerhebung und -anpassung) wird durch unabhängige Stichproben kontrolliert.

    Der dritte Besuch: Die Qualitätssicherung
    Bei zehn Prozent der Kunden wird ein dritter Besuch vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine im technischen Regelwerk der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle, die die gesamten durchgeführten Arbeiten und die einzelnen Monteure überprüft. Nur so kann die Qualität zuverlässig gesichert werden. Auch dieser Termin wird Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mitgeteilt.

Was muss ich tun?

Wir kümmern uns um die Anpassung. Und was müssen Sie tun? Vor allem eines: Sehr wichtig ist es, dass Sie zum vereinbarten Termin im Hause sind und den Monteuren Zutritt zu Ihren Gasgeräten ermöglichen. Der reibungslose Ablauf der Umstellung in Ihrem Viertel, Ihrer Straße, steht und fällt mit der Termintreue von Ihnen, unseren Kunden. Ebenfalls wichtig ist es, dass Ihr Gasgerät frei von technischen Mängeln ist. Wir empfehlen Ihnen daher – auch ganz generell – Ihr Gasgerät regelmäßig warten zu lassen. Die Anpassung ersetzt diese Wartung nicht. Ganz im Gegenteil: Werden im Zuge der Umstellung erhebliche Mängel an Ihrem Gasgerät oder in der Inneninstallation festgestellt, müssen Sie diese durch einen Installateur zunächst auf eigene Kosten beheben lassen. Die eigentliche Umstellung auf H-Gas ist dagegen in aller Regel für Sie kostenfrei, da diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt werden.

Für weitere Informationen sehen Sie unsere FAQ.

Kostenzuschüsse

In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas anpassbar.

Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes).

  • Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

    Voraussetzungen:
    Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

    •  Antragsformular auf Kostenerstattung
    •  Erläuterungen zum Antragsformular

    Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an uns zurück an:
    Rhein Sieg Netz GmbH
    -Marktraumumstellung-
    Bachstraße 3
    53721 Siegburg

    oder per E-Mail an: marktraumumstellung(at)rhein-sieg-netz.de

In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung).

Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

  • Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

    Voraussetzungen:
    Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
    •500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
    •250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
    •100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
    Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein.
    Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

    •  Antragsformular auf Kostenerstattung
    •  Erläuterungen zum Antragsformular


    Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an uns zurück an:
    Rhein Sieg Netz GmbH
    -Marktraumumstellung-
    Bachstraße 3
    53721 Siegburg
    oder per E-Mail an: marktraumumstellung(at)rhein-sieg-netz.de

Wann geht es bei mir los?

Alle wichtigen Termine
So wie Sie werden in Deutschland rund fünf Millionen weitere Haushalte auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt. Diese große logistische Herausforderung setzt eine professionelle Planung voraus, an der die Rhein-Sieg Netz seit langem arbeitet. Dies machen wir in enger Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern, die mit der Bundesnetzagentur die Termine zur Erdgasumstellung in einem übergeordneten Netzentwicklungsplan festlegen.

Der Terminplan konkretisiert sich im Laufe des Projekts. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir Ihnen jedoch bereits den Zeitraum mitteilen, an dem Ihr Wohnort von L- auf H-Gas umgestellt wird:


Fragen & Antworten

Sie haben noch Fragen? Hier erhalten Sie Antworten zu den wichtigsten Themen:

  • Was bedeutet L-Gas und H-Gas und worin liegt der Unterschied?

    Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Im Nordwesten – und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden – strömt L-Gas durch die Leitungen. L-Gas steht für low caloric gas (niedrig kalorisches Gas mit niedrigem Brennwert) und kommt vornehmlich aus heimischen Quellen sowie aus den Niederlanden. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt. H-Gas steht für high caloric gas (hoch kalorisches Gas mit hohem Brennwert) und stammt zu einem großen Teil aus Norwegen und Russland. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben.

  • Warum muss umgestellt werden?

    Die Förderung von L-Gas in Deutschland und den Niederlanden ist seit Jahren rückläufig und wird bis 2030 fast vollständig eingestellt. Um eine maximale Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, wird das mittelfristig zu Neige gehende L-Gas frühzeitig durch H-Gas ersetzt. Damit Ihr Gasgerät auch mit H-Gas gewohnt zuverlässig funktioniert , müssen die Geräte angepasst werden (i.d.R. Tausch der Düsen).

  • Welche Geräte sind von der Umstellung betroffen?

    Grundsätzlich muss jedes Gasgerät angepasst werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen – sogenannte adaptive Gasverbrauchsgeräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können. Um zu ermitteln, welches Gerät wann angepasst werden muss, müssen jedoch zunächst ausnahmslos alle Gasgeräte im Netzgebiet von uns bzw. von uns beauftragte Dienstleister erfasst werden.

  • Wie sieht der allgemeine Zeitplan aus?

    Deutschlandweit wird die Umstellung über den sogenannten Netzentwicklungsplan Gas der deutschen Ferngasnetzbetreiber geregelt. Sie ist für den Zeitraum 2015 bis 2030 vorgesehen.

  • Wann bin ich dran?

    Ihren konkreten Termin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit. Einen ersten Anhaltspunkt erhalten Sie online bei uns, indem Sie Ihren Wohnort und Ihre Straße im Auskunftsportal eingeben.

  • Wie läuft die Umstellung konkret ab?

    Bei dem ersten Besuch wird Ihr Gasgerät erfasst, d.h. der Monteur ermittelt, welches Gerät bei Ihnen installiert ist und ob mit dem Gerät alles in Ordnung ist (dies geschieht ca. 1 Jahr vor der Umstellung von L- auf H-Gas). Sollte der Monteur bei der Erhebung Mängel an Ihrem Gasgerät bzw. in der Installation feststellen, beauftragen Sie bitte einen Installateur mit der Beseitigung des Mangels. Bei dem zweiten Besuch hat der Monteur die entsprechenden Ersatzteile für den H-Gasbetrieb dabei und wird Ihr Gerät anpassen. Je nachdem welches Gerät bei Ihnen installiert ist, findet die Anpassung zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt – entweder bevor oder nachdem das H-Gas in den Leitungen fließt. Während des gesamten Prozesses werden stichprobenartig Qualitätskontrollen durchgeführt. Sofern Ihr Gasgerät in die Stichprobe der Qualitätskontrolle fällt, wird ein Monteur ein weiteres Mal bei Ihnen vorbeikommen, um die durchgeführten Arbeiten an Ihrem Gerät zu überprüfen. Die einzelnen Besuche dauern in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Grundsätzlich werden die Besuchstermine im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Ihr Gerät ist während des Umstellprozesses voll funktionstüchtig.

  • Wer trägt die Kosten?

    Wir übernehmen die Kosten für die Anpassungsarbeiten. Sie müssen dem Monteur nichts bezahlen. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass wir Ihr Gerät nicht anpassen können, da es entweder keine Ersatzteile für dieses Gerät mehr gibt oder die Geräte die technischen Anforderungen nicht erfüllen, sind Sie als Betreiber für die Anschaffung eines Neugeräts verantwortlich. Die Wahrscheinlichkeit liegt unter einem Prozent.

    Wichtig für einen problemfreien Umstellungsprozess ist jedoch der mangelfreie Zustand Ihrer Gasgeräte. Stellen wir bei der Erhebung Mängel fest, müssen Sie diese in jedem Fall vor der Umstellung von Ihrem Installateur beseitigen lassen. Dabei können Kosten für Sie entstehen. Die Mängelbeseitigung ist Voraussetzung für eine gefahrlose Anpassung der Geräte und daher zwingend durchzuführen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Gerät regelmäßig gewartet wird.

  • Steigen die Verbrauchskosten mit dem neuen H-Gas?

    Nein, am Preis ändert sich durch die Anpassung nichts. Die Kilowattstunde kostet sowohl bei L-Gas als auch bei H-Gas das Gleiche.

Kontakt bei Fragen zur Erdgasumstellung