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Ein Unternehmen der STAWAG

Fragen und Antworten zur Versorgungssicherheit Gas

Wie steht es um die Sicherheit der Gasversorgung für Privatkunden in Deutschland? 

Die wichtigste Botschaft für die privaten Haushalte ist: Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Auch wenn nun keinerlei Gas mehr aus Russland geliefert wird, werden die Gasspeicher in Deutschland weiterhin gefüllt und haben derzeit einen sehr guten Füllstand erreicht (Stand 20.10.). Gleichwohl gilt die Versorgungslage weiter als angespannt. Detaillierte und stets aktuelle Informationen gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur. 

Private Haushalte und sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser sind grundsätzlich auch in einer Gasmangellage geschützt. Gleichwohl schließen wir uns dem dringenden Appell der Bundesregierung und der nachgelagerten Behörden an: Bitte achten Sie auf Ihren Energieverbrauch!

Wie arbeitet die Regionetz mit Großverbrauchern der Region zusammen, also mit Unter-nehmen und Einrichtungen, die eine Anschlusskapazität von mindestens 500 Kilowattstunden und/oder einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden und damit eine Registrierende Leistungsmessung haben?

Die Aufgabe der Netzbetreiber ist es, im engen und konstanten Austausch mit den Großverbrauchern deren Gasbedarf detailliert zu erfassen und gemeinsam mit diesen Reduktionsmöglichkeiten zu klären. Es handelt sich hier um Vorsichtsmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass sehr detaillierte Daten zum notwendigen Gasverbrauch in der Region vorliegen. Denn sollte im Laufe des Winters das Gas tatsächlich knapp werden, wird die Bundesregierung die Notfallstufe Gas ausrufen. Ziel der Notfallstufe ist es, die Funktionsfähigkeit des Gasnetzes und die Versorgung der geschützten Kunden aufrechtzuerhalten. Dank des intensiven und konstruktiven Austauschs mit den Großverbrauchern, könnte die Regionetz dann mögliche Vorgaben der Bundesnetzagentur und der vorgelagerten Netzbetreiber auf einer fundierten Datenbasis vor Ort umsetzen.

Was ist mit Unternehmen und Einrichtungen, die nicht unter die Großverbraucher fallen, deren Gaszähler also nur einmal jährlich abgelesen wird?

Unternehmen und Einrichtungen, deren Gasverbrauch über einen jährlich abzulesenden Gaszähler erfasst wird, gelten im Fall einer Gasmangellage zunächst als geschützte Verbraucher ebenso wie Privathaushalte. Die Regionetz wird bei diesen Kunden keine detaillierte Erfassung ihrer Verbräuche vornehmen. Wir empfehlen diesen Verbrauchern dennoch ihren Betrieb auf Einsparmaßnahmen hin zu überprüfen. Damit reduzieren Sie nicht nur die stark gestiegenen Kosten für Gas, sondern leisten auch einen Betrag dazu, dass es in Deutschland zu keiner Gasmangellage kommt.

Welche Faktoren beeinflussen die Versorgungssicherheit in Deutschland?

Ob es in Deutschland im Winter zu einer Gasmangellage kommt oder nicht, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Ein wichtiger Punkt sind, neben der Betrachtung der Speicherfüllstände, die Einsparmaßnahmen von Industrie und Haushalten. Die Bundesregierung kümmert sich außerdem darum, dass die Importvolumina aus nicht-russischen Quellen etwa durch neue LNG-Terminals weiter steigen. Daneben gibt es verschiedene Maßnahmen auf europäischer Ebene. Denn die Gasversorgung in Deutschland ist auch abhängig von der Situation in den europäischen Nachbarländern. Den größten Einfluss hat  allerdings die Witterung.

Welche Aufgabe hat die Regionetz, wenn trotz der Sparanstrengungen im Winter zu wenig Gas vorhanden ist?

Wenn die Maßnahmen der durch die Bundesregierung am 23. Juni 2022 ausgerufenen Alarmstufe des Notfallplans Gas nicht ausreichen, wird die Notfallstufe ausgerufen. Das wäre dann die 3. Stufe des Notfallplans Gas. Ziel der Notfallstufe ist es, die Funktionsfähigkeit des Gasnetzes und die Versorgung der geschützten Kunden aufrechtzuerhalten. Die Regionetz trägt dafür in ihrem Netzgebiet die Verantwortung.

Die Notfallstufe ermöglicht es der Bundesregierung und den nachgelagerten Behörden, direkt ins Marktgeschehen einzugreifen und eine Reihe von Maßnahmen zu verordnen, um Erdgas zu sparen und die vorhandenen Mengen nach zuvor definierten Kriterien zu verteilen.

Entscheidet die Regionetz, welche Betriebe ihren Gasverbrauch reduzieren müssen? Und wie läuft das praktisch ab?

Mit den 2500 größten Verbrauchern, also sehr großen Industriebetrieben, kommuniziert die Bundesnetzagentur im Fall der Gasmangellage direkt. Doch auch viele Unternehmen mit einer Anschlusskapazität von mindestens 500 Kilowatt und/oder einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden und damit einer registrierenden Leistungsmessung, gehören zu den ungeschützten Gasverbrauchern und können in der Notfallstufe dazu aufgefordert werden, ihren Verbrauch zu reduzieren.

Wir als Netzbetreiber hätten in diesem Fall die Aufgabe, die notwendigen Einsparungen auf unser Netzgebiet anzuwenden und die sich daraus ergebenden Reduktionen an die betroffenen Unternehmen zu kommunizieren. Falls Reduzierungsaufforderungen notwendig sind, halten wir uns streng an die zu erwartenden Verfügungen der Bundesnetzagentur. Das oberste Ziel dabei ist es, dafür zu sorgen, dass die Funktionsfähigkeit des Gasnetzes und damit die Versorgung der geschützten Kunden aufrechterhalten wird. Daneben wird es dann das Ziel der Bundesnetzagentur sein, die wirtschaftlichen Schäden des Gasmangels so gering wie möglich zu halten und genau diese Zielsetzung unterstützt die Regionetz.