# Body page.1602009516 = TEXT page.1602009516.value (
Ein Unternehmen der STAWAG

Mitteilung zu den endgültigen Netznutzungsentgelten Strom und Gas 2018 der Regionetz GmbH

21.12.2017

Gemäß § 28 ARegV sind Netzbetreiber verpflichtet, jährlich zum 1. Januar die Netzentgelte anzupassen und zu veröffentlichen.

Strom

Gemäß § 28 ARegV sind Netzbetreiber verpflichtet, jährlich zum 1. Januar die Netzentgelte anzupassen und zu veröffentlichen.

Mit Wirkung zum 01.01.2018 werden die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, und die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) ihre jeweiligen Netzbetreiber-Gesellschaften, die regionetz GmbH, Eschweiler, und die INFRAWEST GmbH, Aachen, zusammenführen. Die heutige INFRAWEST GmbH wird ab dem 01.01.2018 unter der Firma Regionetz GmbH firmieren (und somit die Firma der alten regionetz GmbH bei anderer Schreibweise fortführen).

Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten neben dem bisherigen Netzgebiet der INFRAWEST auch für das Netzgebiet der bisherigen regionetz GmbH. Im Einzelnen betrifft dies folgende Netzgebiete:

Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Jülich (Außengebiete), Linnich, Stolberg und Titz.

Ab dem 01.01.2018 gelten die Netzentgelte zusätzlich für das Netzgebiet Wachtberg und den Ortsteil Jackerath der Gemeinde Titz. Auch hier übernimmt unser Unternehmen zum 01.01.2018 den Stromnetzbetrieb.                                     

Die INFRAWEST GmbH hat die endgültige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom, entsprechend den Vorgaben des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Stromnetzentgeltverordnung und der novellierten Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die Netzentgelte zum 01.01.2018 veröffentlicht. Die nunmehr veröffentlichten Netznutzungsentgelte sind gegenüber der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte zum 15.10.2017 unverändert.

Gemäß § 17 Abs. 7 StromNEV ist seit dem 01.01.2017, soweit es herkömmliche Messeinrichtungen und Messsysteme betrifft, ein gemeinsames Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung zu bilden. Ein gesondertes Abrechnungsentgelt darf seit dem 01.01.2017 nicht mehr ausgewiesen werden

Die endgültigen Preisblätter Strom finden Sie im Downloadbereich. In Kürze finden Sie dort auch die angepasste Anlage A zum Netznutzungsvertrag.

 

Gas

Gemäß § 28 ARegV sind Netzbetreiber verpflichtet, jährlich zum 1. Januar die Netzentgelte anzupassen und zu veröffentlichen.

Mit Wirkung zum 01.01.2018 werden die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, und die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) ihre jeweiligen Netzbetreibergesellschaften, die regionetz GmbH, Eschweiler, und die INFRAWEST GmbH, Aachen, zusammenführen. Die heutige INFRAWEST GmbH wird ab dem 01.01.2018 unter der Firma Regionetz GmbH firmieren (und somit die Firma der alten regionetz GmbH bei anderer Schreibweise fortführen).

Ab dem 01.01.2018 gelten die Netzentgelte neben dem Netzgebiet in Aachen somit auch für das Netzgebiet der bisherigen regionetz GmbH. Im Einzelnen betrifft dies folgende Netzgebiete:

Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Gangelt, Geilenkirchen, Inden, Langerwehe, Monschau, Niederzier, Roetgen, Selfkant, Simmerath, Stolberg, Titz, Übach-Palenberg, Wassenberg, Würselen.          

Die INFRAWEST GmbH hat die endgültige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas, entsprechend den Vorgaben des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der novellierten Anreizregulierungsverordnung, umgesetzt und die Netzentgelte zum 01.01.2018 veröffentlicht. Eine endgültige Festlegung der Regulierungsbehörde für die Erlösobergrenzen der dritten Regulierungsperiode liegt unserem Unternehmen bisher noch nicht vor.

Die Landesregulierungsbehörde NRW hat der INFRAWEST GmbH mitgeteilt, dass ein Entgelt für die

Abrechnung ungeachtet der abweichenden Bestimmung in § 15 Abs. 7 GasNEV aufgrund des höherrangigen § 7 Abs. 2 S. 2 MsbG seit dem 01 .01.2017 nicht mehr ausgewiesen werden darf, die Kosten für die Abrechnung sind Bestandteil der Netzentgelte.

Das Entgelt für die Messung und das Entgelt für den Messstellenbetrieb gemäß § 21 b Abs. 2 EnWG i.V.m. § 15 Abs. 7 GasNEV werden weiterhin getrennt ausgewiesen.

 

Die endgültigen Preisblätter Gas finden Sie im Downloadbereich. In Kürze finden Sie dort ebenfalls die angepasste Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag.