Voraussichtliche Netzentgelte Gas 2020
02.10.2019Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.
Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas, entsprechend den Vorgaben des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes, sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung, umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte zum 07.10.2019 veröffentlicht.
Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für Gas für das Jahr 2020 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2020 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Die vorläufigen Preisblätter Gas 2020 finden Sie ab dem 07.10.2019 unter
https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/
im Bereich Dokumente zum Gas.
Wichtig: Die Netzentgelte der Regionetz GmbH gelten neben dem bisherigen Netzgebiet ab dem 01.01.2020 zusätzlich für das Netzgebiet Dinslaken (einschließlich von Teilen von Hünxe-Bruckhausen), wo der Netzbetrieb zum 01.01.2020 aufgenommen wird (Netzbetreiber bis 31.12.2019: Stadtwerke Dinslaken GmbH).