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Voraussichtliche Netzentgelte Gas

05.10.2018

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas, entsprechend den Vorgaben des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes, sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung, umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte zum 05.10.2018 veröffentlicht.

Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas, entsprechend den Vorgaben des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes, sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung, umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte zum 05.10.2018 veröffentlicht.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für Gas für das Jahr 2019 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2019 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Die Regionetz GmbH weist zusätzlich darauf hin, dass für die ggf. mit weiteren Ab-/Auslesungen sowie die Bereitstellung stündlicher Messwerte entstehenden Mehrkosten die Geltendmachung eines weiteren Messentgelts in dem zum 01.01.2019 zu veröffentlichenden Preisblatt vorbehalten bleibt. 

Die vorläufigen Preisblätter Gas 2019 finden Sie ab dem 05.10.2018 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/

im Bereich Dokumente zum Gas.

Stand: 05.10.2018