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Ein Unternehmen der STAWAG

Voraussichtliche Netzentgelte Strom 2020

08.10.2019

Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom, entsprechend den Vorgaben des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes, sowie der Stromnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte zum 15.10.2019 veröffentlicht.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte Strom für das Jahr 2020 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2020 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der vorläufigen Netzentgelte sind die noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze. Weiterhin weist die Regionetz GmbH darauf hin, dass sich die voraussichtlichen Entgelte aufgrund von Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben und Umlagen ändern können.

Die vorläufigen Preisblätter Strom 2020 finden Sie ab dem 15.10.2019 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/

im Bereich Dokumente zum Strom.