Vorläufige Netzentgelte Gas
07.10.2021Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte zum 06.10.2021 veröffentlicht.
Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.
Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 06.10.2021 veröffentlicht.
Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für Gas für das Jahr 2022 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2022 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Die vorläufigen Preisblätter Gas 2022 finden Sie ab dem 06.10.2021 unter
https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/
im Bereich Dokumente zum Gas.
Stand: 06.10.2021