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Ein Unternehmen der STAWAG

Baumaßnahme Hangstraße

04.09.2019

Die Regionetz erneuert in der Hangstraße die Versorgungsleitungen für Gas und Wasser sowie einen Abschnitt des Abwasserkanals. Update 4. September 2019: Die Fußgängertreppe zwischen Hangstraße und der Straße Am Chorusberg muss aufgrund von Arbeiten an der Versorgungsinfrastruktur gesperrt werden. Ab voraussichtlich 11. September 2019 ist dieser Treppenabschnitt für ca. sechs Wochen nicht nutzbar. Fußgänger werden gebeten, die Strecke über Eupener Straße und Luxemburger Ring bzw. umgekehrt zu nutzen.

Meldung vom 25. Februar:

Die Regionetz erneuert in der Hangstraße die Versorgungsleitungen für Gas und Wasser sowie einen Abschnitt des Abwasserkanals.Falls technisch erforderlich werden auch die entsprechenden Hausanschlüsse ausgewechselt. Parallel hierzu stellt die Regionetz den Versorgungsdruck im Gasnetz um. Die Baumaßnahme startet voraussichtlich am 6. März 2019. Nach derzeitigem Planungsstand beträgt die Gesamtbauphase rund sieben Monate.

Für die Umstellung des Gasdrucks wird hinter der Hauptabsperreinrichtung im Hausanschlussraum ein Druckregler installiert. Kosten entstehen hierdurch für Anwohner nicht. Diese Arbeiten führt der Netzbetreiber gemeinsam mit der Firma Rohrleitungsbau Münster durch. Zur Prüfung der technischen Rahmenbedingungen wird sich ein Mitarbeiter des Fachunternehmens frühzeitig bei den Anwohnern melden, um die Hauanschlüsse auf die Umstellung vorzubereiten und die Details der Arbeiten mit ihnen abzustimmen.

Die Baumaßnahme führt die Regionetz in mehreren Abschnitten beginnend am Wendehammer durch. Die Hang-straße wird im unmittelbaren Baukorridor auf eine Spur reduziert. Je nach Lage der Leitungen wechseln die befahrbaren Straßenseiten. Aufgrund der beengten Arbeitssituation und der Leitungslage im Straßenraum entfallen die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum großräumig. Anlieger- und Lieferverkehr bleiben in der Regel gewährleistet. Die rettungstechnische Erschließung des Gebiets ist jederzeit gegeben. Sollten vorübergehend planbare Sperrungen, z. B. der Zufahrt oder Energieversorgung, notwendig sein, werden alle Betroffenen über die örtliche Bauleitung im Vorfeld informiert. Die genaue Verkehrsregelung erfahren sie rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Bauabschnitts über die Beschilderungen im Arbeitsgebiet.