# Body page.1602009516 = TEXT page.1602009516.value (
Ein Unternehmen der STAWAG

Vorläufige Netzentgelte Strom

11.10.2021

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte veröffentlicht.

Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom, entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, sowie der Stromnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 11.10.2021 veröffentlicht.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte Strom für das Jahr 2022 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2022 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der vorläufigen Netzentgelte sind die noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze. Weiterhin weist die Regionetz GmbH darauf hin, dass sich die voraussichtlichen Entgelte aufgrund von Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben und Umlagen ändern können.

Die vorläufigen Preisblätter Strom 2022 finden Sie ab dem 11.10.2021 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/

im Bereich Dokumente zum Strom.

Stand: 11.10.2021