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Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom

12.10.2020

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 09.10.2020 veröffentlicht.

Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom, entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, sowie der Stromnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 9.10.2020 veröffentlicht.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte Strom für das Jahr 2021 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2021 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der vorläufigen Netzentgelte sind die noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze. Weiterhin weist die Regionetz GmbH darauf hin, dass sich die voraussichtlichen Entgelte aufgrund von Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben und Umlagen ändern können.

Die vorläufigen Preisblätter Strom 2021 finden Sie ab dem 9.10.2020 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/

im Bereich Dokumente zum Strom.