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Vorläufige Netznutzungsentgelte Gas

07.10.2020

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 06.10.2020 veröffentlicht.

Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 06.10.2020 veröffentlicht.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für Gas für das Jahr 2021 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2021 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Die vorläufigen Preisblätter Gas 2021 finden Sie ab dem 06.10.2020 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/

im Bereich Dokumente zum Gas.